Pflege von Kindern mit Behinderungen wird unterstützt21. Januar 2025
"Wir haben vor Kurzem das Tarifsystem für den ambulanten Betreuungsdienst angepasst und in diesem Zusammenhang auch Präzisierungen vorgenommen, die Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern mit Behinderungen zugutekommen", führt Landesrätin Rosmarie Pamer aus. Unter anderem sei eine ermäßigte Inanspruchnahme der Leistungen des ambulanten Betreuungsdienstes für Minderjährige mit einer Behinderung laut Gesetz 104/1992 vorgesehen. Grundsätzlich sei mit dem neuen Tarifsystem die Breite der Berechtigten ausgebaut worden, wobei die Tarife selbst meist gleichgeblieben sind. "Es geht darum, bedarfsgerecht zu unterstützen", sagt Landesrätin Pamer.