Vereinfachungen im Sozialen Wohnbau (WOBI)
Mit einer neuen Regelung hat die Landesregierung die Modalitäten zu den Rangordnungen, den Gesuchen für die Zuweisung zu WOBI-Wohnungen und zur Berücksichtigung der EEVE neu geregelt.
Mit diesen Veränderungen sollen nicht nur Erleichterungen für die antragstellenden Personen, sondern auch für die Verwaltung des Instituts für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol entstehen.
Jährlich werden beim WOBI ungefähr 5.000 Ansuchen abgegeben, wovon rund 70% Gesuche um eine Erneuerung des Mietverhältnisses betreffen. Bisher war dies nur in den Monaten September und Oktober möglich, was zu langen Bearbeitungszeiten führte. Mit der neuen Regelung können Gesuche das ganze Jahr über eingereicht werden und sind nun 3 Jahre lang gültig.
Sollte sich in der Zwischenzeit die Familiensituation der Mieter ändern, sprich wenn ein Kind dazukommt oder eine Invalidität dazukommt, bei Verfügung einer Zwangsräumung, bei Kündigung einer Dienstwohnung sowie bei Überfüllung oder Unbewohnbarkeit, kann schon nach einem Jahr ein neues Gesuch eingereicht werden.
Für die erstmalige Zuweisung einer Mietwohnung des sozialen Wohnbaus wird nun anders als bisher die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) herangezogen. Dadurch wird die Berechnung der wirtschaftlichen Situation nach Kriterien bewertet, die auch für andere Sozialleistungen herangezogen werden. Für die Ansuchen werden wie bisher der Durchschnitt des Einkommens der vorhergehenden zwei Jahre berücksichtigt. Auf die Berechnung der Mieten hat die Neuregelung hingegen keinen Einfluss.
Ebenfalls gibt es Neuerungen bei der Erstellung der Rangordnungen. Die provisorische Klassifikation wird abgeschafft. Nun erhält man innerhalb von 90 Tagen eine Mitteilung über die erlangten Punkte oder über den Ausschluss von der Rangordnung.
Zudem gibt es nun auch eine übergemeindliche Rangordnung, welche benützt werden kann, sobald die Rangordnung einer Gemeinde ausgeschöpft ist, gleichzeitig aber noch Wohnungen zu Verfügung stehen.